• Erstellung von prüffähigen Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten sowohl beim Neubau als auch bei Bauvorhaben in Bestandsobjekten
  • Durchführung von Gefährdungsanalysen verschiedener Gebäudearten
  • Abstimmung mit der Feuerwehr in Vertretung des Bauherrn während der Planungsphase beim Neu- oder Umbau von Gebäuden
  • Ermittlung von wirtschaftlich sinnvollen Brandschutzmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden bei Bestandsbauwerken mit dem Ziel, den Genehmigungsprozess zügig abzuschließen
  • Erstellung von sachverständigen Stellungnahmen 
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen für Wirtschaftsobjekte oder deren einzelne Nutzungseinheiten
  • Erstellung von Brandordnungen

 

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